Das Rentenrecht ist ein komplexes Geflecht aus Gesetzen, Verfügungen und Bestimmungen. Es kann für Personen, die sich nicht auskennen, schwierig sein, ihre Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.
Als Rentenberater bin ich ein spezialisierter Fachmann, der Ihre Interessen vertritt. Ich arbeite unabhängig und kann die rechtliche Lage Ihres Falls bewerten und Sie vor dem Sozialgericht vertreten, falls es zu einem Prozess kommt.
Rentenberater kümmern sich um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Rente. Sie verhandeln und vertreten Sie in diesem Bereich ähnlich wie Rechtsanwälte.
Um diesen Beruf auszuüben, müssen qualifizierte theoretische Kenntnisse und relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden. Die Registrierung erfolgt durch den Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts.
Die Bedeutung der Rentenberater wird auch vom Deutschen Bundestag anerkannt:
"Die Rentenberater haben sich angesichts der Komplexität und wachsenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben, insbesondere auch bei der Überprüfung der Versicherungsanstalten, als unverzichtbar erwiesen." (Bundestagsdrucksache 8/4277)
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über meine Dienstleistungen und die Tätigkeit als Rentenberater.
Als Rentenberater mit gerichtlicher Zulassung und Expertise im Bereich der Sozialversicherung biete ich unabhängige und kompetente Beratung an. Ich vertrete meine Mandanten in allen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten vor Behörden sowie vor Sozial- und Landessozialgerichten, einschließlich mündlicher Verhandlungen. Zudem unterstütze ich meine Mandanten bei Fragen zur Schwerbehinderung.
Rentenberater zeichnen sich durch ihre ausgeprägte Spezialisierung auf das Sozialversicherungsrecht aus, sowohl im Vergleich zu Rechtsanwälten als auch zu Fachanwälten für Sozialrecht.
Weitere wichtige Informationen über den Berufsstand der Rentenberater:
Sie sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert, das unter rechtsdienstleistungsregister.de zu finden ist.
Sie sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert.
Als Berater nehmen sie sich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
Rentenberater unterliegen der Schweigepflicht.
Rentenberater sind Experten, die den hohen fachlichen Anforderungen eines sich rasch verändernden Sozialversicherungsrechts durch kontinuierliche Weiterbildung gerecht werden.
Durch das Zusammenspiel von Betriebswirtschaft - privatem Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht kommt es - wie bei einem Orchester - zu einem vollendeten, perfekten Satz.
Know How in diesen Bereichen gepaart mit Generationenwissen sind der Garant für perfekte Ergebnisse.
Ich leiste Ihnen Hilfe und unterstütze Sie beispielsweise in folgenden Angelegenheiten:
Die Vergütung der Rentenberater richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich nach dem Umfang der Tätigkeit. Die Höhe der zu erwartende Gebührenhöhe wird im Rahmen des Erstberatungsgespräches besprochen und durch eine Vergütungsvereinbarung geregelt. Eine Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen ist ebenfalls möglich.
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der privaten Rentenversicherung sowie aus der betrieblichen Altersvorsorge stehen, als Werbungskosten an. BdF IV B 5-S 2255-357/97
Telefon: 0 24 61 - 91 22 0
info[at]mainz-rentenberater [dot] de
nur nach Terminabsprache